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Das Elterngeld: die Eckpunkte
Seit dem 1. Januar 2007 gibt es das neue Elterngeld. Wer zu Hause beim Kind bleibt, bekommt vom Staat bis zu 67 Prozent des bisherigen Einkommens. Es gibt allerdings eine Obergrenze.
Gezahlt wird das Elterngeld zwölf Monate lang oder 14 Monate, wenn auch der Partner eine Babypause nimmt oder höchstens 30 Wochenstunden arbeitet. Dann ersetzt der Staat bis 67 Prozent des bisherigen Einkommens, maximal 1800 Euro. Wichtig: seit 2009 muss der Partner mind. 2 Monate Elternzeit nehmen, ansonsten verfallen die 2 sog. “Vätermonate”. Diese zwei Monate können allerdings gestückelt werden (z.B. einen Monat nach Geburt des Kindes und einen Monat zu einem späteren Zeitpunkt).
Wer hat Anspruch auf das Elterngeld?
Beim Elterngeld gilt die Stichtagsregelung. Eltern, deren Kind ab dem 1.1.2007 geboren werden, bekommen Elterngeld. Anspruch auf die Lohnersatzzahlung hat der Elternteil, der nach der Geburt eine Zeit lang seine Arbeit unterbricht, um das Kind zu betreuen. Das gilt für Angestellte und Selbstständige gleichermaßen. Hausfrauen in "Alleinverdienerfamilien", Bezieher von Arbeitslosengeld II und Studierende erhalten einen monatlichen Sockelbetrag von 300 Euro. Ausländer mit vorübergehender Aufenthaltsgenehmigung sind ausgeschlossen, um keine Anreize zur Zuwanderung zu setzen.
Großeltern haben keinen Anspruch auf Elterngeld, auch wenn diese das Kind im gemeinsamen Haushalt selbst großziehen (z.B. statt der minderjährigen Eltern).
Wie hoch ist das Elterngeld?
Gezahlt wird den zuvor berufstätigen Müttern oder Vätern 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens (Durchschnitt der zwölf Monate vor der Geburt), maximal 1800 Euro im Monat. Für Frauen mit der Steuerklasse fünf, die eine Schwangerschaft planen, lohnt sich ein frühzeitiger Steuerklassenwechsel. Geringverdiener mit einem Nettoeinkommen von unter 1000 Euro monatlich werden zusätzlich unterstützt, um den Arbeitsanreiz zu erhalten. Generell gibt es das Elterngeld zusätzlich zum Kindergeld. Es ist abgabenfrei, das heißt, es werden keine Beiträge für Sozialversicherung auf Elterngeld erhoben. Privat Versicherte zahlen wie bisher beim Erziehungsgeld ihre Beiträge selbst weiter.
Tipp: Entscheiden sich die Eltern rechtzeitig vor der Geburt des Kindes für eine geeignete Steuerklasse, können sie das Elterngeld aufstocken. Hat die Ehefrau zum Beispiel bislang hohe Steuerabgaben gezahlt, weil sie sich für die Steuerklasse 5 entschieden hatte, erhöht ein Wechsel in die Steuerklasse 3 das Nettoeinkommen. Da das Elterngeld prozentual vom Nettoverdienst abhängt, erhält die Frau künftig einen höheren Zuschuss.
Muss das Elterngeld versteuert werden?
Das Elterngeld ist progressionsrelevant. Das heißt, obwohl es selbst steuerfrei ist, wird es für die Ermittlung des auf das steuerpflichtige Einkommen anzuwendenden Steuersatzes zum Einkommen hinzugerechnet. Wichtig: Steuernachzahlungen sind vorprogrammiert, denn vom Elterngeld werden keine Steuern einbehalten!
Wie lange wird das Elterngeld gezahlt?
Das Elterngeld ist auf zwölf Monate begrenzt. Es kann jedoch auf 14 Monate ausgeweitet werden, wenn beide Partner pausieren. Bis auf zwei Monate können die Partnermonate frei verteilt werden. Mit dem Bonus sollen vor allem Väter dazu bewegt werden, sich Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu nehmen. Beide Partner können auch parallel Elterngeld beziehen. Die Zahl der Monate reduziert sich entsprechend. Das Elterngeld kann bei gleichem Budget auf die doppelte Anzahl der Monate gedehnt werden. Dadurch halbieren sich jedoch auch die Monatsbeträge.
Wichtig: Arbeitnehmerinnen bekommen nach der Geburt 2 Monate Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Diese zwei Monate mindern den Bezug von Elterngeld.
Gibt es das Elterngeld auch bei Reduzierung der Arbeitszeit?
Eine Reduzierung der Arbeit ist möglich, die Teilzeitbeschäftigung muss dann aber unter 30 Wochenstunden liegen. Ein Anspruch auf Elterngeld besteht allerdings nicht!
Wird das Elterngeld auf andere Leistungen angerechnet?
Das Erziehungsgeld wird es nicht mehr geben. Bei ALG II, Sozialhilfe, Unterhalt, Wohngeld und Kinderzuschlag wird das Elterngeld oberhalb des Mindestbetrags von 300 Euro als Einkommen berücksichtigt
Gibt es einen Anreiz für mehrere Kinder?
Ja. Es gibt einen sog. Geschwisterbonus: wird innerhalb von 36 Monaten nach der Geburt des ersten Kindes ein zweites geboren, werden zusätzlich zum Elterngeld zehn Prozent gezahlt, mindestens aber 75 Euro
Wo und wie wird das Elterngeld beantragt?
Das Elterngeld muss bei den Erziehungsgeldstellen beantragt werden (je nach Kommune das Jugendamt oder das Sozialamt).
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