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EU-Verbraucherkredit-Richlinie wird 11.06.2010 Gesetz
Zum 11.06.2010 wird in Deutschland die neue EU-Verbraucherkredit-Richtlinie per Gesetz umgesetzt. Hieraus ergeben sich einige Änderungen im Kreditgeschäft mit Privatkunden.
Neue Begriffe
Hier gilt es von Begriffen wie “Nominalzins” und “Zinsfestschreibungsdauer” Abschied zu nehmen. Diese -in Deutschland- altbekannten Begriffe werden ersetzt durch “Sollzins” und “Sollzinsbindung”
Änderungen beim Effektivzins
Künftig müssen im Effektivzins auch die Kosten für Bausparverträge und Versicherungen berücksichtigt werden, wenn diese als Tilgungsersatz dienen oder derartige Verträge sonst wie im Zusammenhang mit der Kreditgewährung stehen.
Unsere Meinung: damit dürfte es Banken und Bausparkassen künftig zumindest etwas schwerer fallen, häufig unsinnige Darlehensmodelle mit Tilgungsaussetzung oder Bausparvorfinanzierungen zu verkaufen.
Irreführende Werbung
Banken und Sparkassen dürfen künftig nur noch mit Zinskonditionen werben, die für mindestens 2/3 der abzuschließenden Kreditverträge gültig sind. Zudem muss in der Werbung künftig ein Berechnungsbeispiel für die Konditionen aufgeführt werden.
Unsere Meinung: wir dürfen gespannt sein, ob das das Ende der Schaufensterkonditionen in der Werbung ist. Zumindest dürfte die Werbung mit Konditionen bei Google vorbei sein, denn in den Anzeigen ist schlicht kein Platz für ein Berechnungsbeispiel.
Vermittler von Krediten und Darlehen müssen Provisionen offen legen
Wer Kredite oder Baufinanzierungen vermittelt, muss gegenüber den Kunden künftig die von den Banken gezahlte Provision ausweisen. Aber die Branche arbeitet bereits an Lösungen, um dieses Gebot zu umgehen.
Neue Kündigungsmöglichkeiten bei Ratenkrediten
Künftig können Ratenkredite jederzeit gekündigt und vorzeitig zurückgezahlt werden. Die Banken dürfen dann aber -wie bei Immobilienfinanzierungen- eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese darf maximal 1% des Kreditbetrages ausmachen (bei weniger als 12 Monaten Restlaufzeit maximal 0,5%).
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