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Online-Banking: wann haftet die Bank für Mißbrauch
Wer bei Geldüberweisungen vom Heimcomputer aus ein gängiges Virenschutzprogramm benutzt, haftet nicht, wenn Kriminelle trotzdem Daten abzapfen. Das hat das Amtsgericht Wiesloch in einem noch unveröffentlichten Urteil entschieden. Obwohl die Sorge vor Missbrauch beim Homebanking weit verbreitet ist, gibt es bislang nur wenige Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema.
Dabei registrierte das Bundeskriminalamt im vergangenen Jahr eine Zunahme solcher Diebstähle von Passwörtern (Phishing) um etwa 20 Prozent auf rund 4.200 Fälle. Wenn sich die Linie des aktuellen Richterspruchs durchsetzt, müssen Geldinstitute künftig in vergleichbaren Fällen die Haftung übernehmen. „Das Fälschungsrisiko eines Überweisungsauftrages trägt die Bank", heißt es in der Gerichtsentscheidung.
„Das Fälschungsrisiko eines Überweisungsauftrages trägt die Bank“
Im Streitfall waren von dem Familiencomputer eines kaufmännischen Angestellten ohne dessen Wissen rund 5.000 Euro auf ein anderes Konto überwiesen worden; als Verwendungszweck wurde ein angeblicher Kauf bei dem Versandhändler Ebay angegeben. Die Empfängerin hob das Geld in bar ab und ließ es mit dem Dienstleister Western Union ins russische Sankt Petersburg transferieren, wie sie später vor der Kriminalpolizei zugab. Die Bank berief sich gegenüber dem geschädigten Kontoinhaber auf einen „Anscheinsbeweis", wonach er selbst die Überweisung vorgenommen habe oder zumindest jemand, der in seinem Auftrag gehandelt habe. Deshalb wollte sie die Abbuchung nicht rückgängig machen. Außerdem pochte sie darauf, Hinweise zur Sicherheit von Online-Banking ins Internet gestellt zu haben.
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Quelle: FAZ v. 07.07.2008 - den vollständigen Artikel lesen Sie >>>hier>>>
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