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Was ändert sich 2010?
Auch in 2010 gibt es wieder einige Änderungen und Neuerungen. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Änderungen, die 2010 in Kraft treten.
Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung
- Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung: 5.500 Euro (West) / 4.650 Euro (Ost)
- Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung: 3.750 Euro (bundesweit)
- Versicherungspflichtgrenze gesetzliche Krankenversicherung: 4.162,50 Euro (bundesweit)
Höhere Steuerfreibeträge für “ Rürup-Rente”
Der steuerlich absetzbare Beitragsanteil zur “Basis-Versicherung” (“Rürup-Rente”) steigt in 2010 auf 70 Prozent. Rürup-Sparer können dann bis zu einem Höchstbetrag von 14.000 Euro die Beitragszahlungen als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen (Verheiratete das Doppelte).
Riester-Rente auch im Ausland
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (AZ.: C-269/07) musste die Bundesregierung die Situation von Rentnern mit einem Hauptwohnsitz im Ausland nachbessern. Bislang mussten Auswanderer die erhaltenen Riester-Zulagen und Steuerersparnisse ans Finanzamt zurückzahlen. Das hat der EuGH gestoptt. Wer als Rentner ins Ausland zieht, darf die Förderung behalten. Auch das sog. “Wohn-Riester” darf künftig zur Finanzierung bzw. zur Tilgung von Immobilien im Ausland verwendet werden.
Höheres Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge
Ab 2010 gibt es für die ersten zwei Kinder jeweils 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro monatlich. Der Kinderfreibetrag soll zudem von 6.024 auf 7.008 Euro angehoben werden.
Steueränderungen: Krankenkassenbeiträge voll abzugsfähig
Steuerlich anerkannt werden die Beiträge zu sog. “Basis-Tarifen” in der gesetzlichen sowie in der privaten Krankenversicherung, inklusive etwaiger Zusatzbeiträge. Außerdem sind sämtliche Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung eingeschlossen. Nicht absetzbar ist zusätzlicher Krankenschutz, der über die Basisversorgung hinausgeht. Hierzu zählen beispielsweise sog. Wahl- und Zusatztarife sowie Zusatzversicherungen wie Chefarztbehandelung, Einzelzimmer im Krankenhaus oder zusätzlichen Zahnschutz.
Steueränderungen: Unterhalt für bedürftige Angehörige
Ab 2010 erkennt das Finanzamt Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige oder Lebensgefährten bis zur Hälfte von 8.004 Euro an. Geleistete Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind zusätzlich als außergewöhnliche Belastung absetzbar.
Pflegeversicherung
Die Leistungen der Pflegeversicherung steigen in 2010 wie folgt:
- Pflegehilfe: Pflegestufe 1 von 420 Euro auf 440 Euro, Stufe 2 von 980 Euro auf 1040 Euro, Stufe 3 von 1470 Euro auf 1510 Euro.
- Pflegegeld: Stufe 1 von 215 Euro auf 225 Euro , Stufe 2 von 420 Euro auf 430 Euro, Stufe 3 von 675 Euro auf 685 Euro.
- Vollstationäre Versorgung: Stufe 3 von 1470 Euro auf 1510 Euro (in Härtefälle von 1750 Euro auf 1825 Euro)
- Kurzzeitpflege: von derzeit 1470 Euro auf 1510 Euro
Künstlersozialversicherung
Der Beitragssatz sinkt 2010 von 4,4 auf 3,9 Prozent.
Neu: das Pfändungsschutzkonto
Ab Juli 2010 greift die Reform des Kontopfändungsschutzes. Verschuldete Haushalte, deren Konto gepfändet ist, können künftig ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) einrichten.
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