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Urteil zum Weihnachtsgeld
Beim Weihnachtsgeld dürfen Unternehmen Arbeiter nur dann gegenüber Angestellten benachteiligen, wenn sie hierfür einen sachlichen Grund haben. Diesen müssen die Arbeitgeber auch untermauern können, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) gestern. Damit gab das BAG einem Arbeiter einer Leichtmetallgießerei Recht. Wie seine 150 Arbeiterkollegen hatte er 2002 ein Weihnachtsgeld von 55 Prozent seines monatlichen Lohns bekommen, die 70 Angestellten aber ein volles Monatsgehalt. (Az: 10 AZR 640/04).
Quelle: Hamburger Abendblatt v. 13.10.2005
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