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Die Abgeltungssteuer seit 01.Januar 2009

Der Bundestag hatte im Mai 2007 die neue sog. “Abgeltunssteuer” ab 01.01.2009 beschlossen. Demnach führen Banken von allen Kapitalerträgen seit dem pauschal 25% + Soli + ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt ab. Das gilt für alle Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrages von 801 Euro für Ledige bzw. 1.602 Euro für Ehepaare (inkl. der Werbungskostenpauschale). Damit entfällt die persönliche Besteuerung. Gutverdienende Anleger hat es gefreut, Kleinanleger, die etwas für ihre Rente tun wollen, werden mit dieser Regelung dagegen benachteiligt.

Welche Bedeutung hat die Abgeltungssteuer für Zinsgewinne?

Für Anleger, deren persönlicher Steuersatz heute über 25 Prozent liegt, ist die Abgeltungsteuer von Vorteil: Sie zahlen weniger Steuern als vorher.

Was bedeutet die Abgeltungsteuer für Dividenden

Mit Einführung der Abgeltungsteuer endete das sog. Halbeinkünfteverfahren. Der niedrigere Steuersatz muss also nicht nur auf den halben, sondern den ganzen ausgeschütteten Gewinn gezahlt werden. Allerdings sinkt durch die Unternehmensteuerreform die Vorbelastung mit Steuern auf Firmenebene. Bankenexperten erwarten daher höhere Ausschüttungen. Wer heute Spitzensteuersatzzahler ist, dürfte sich damit gegenüber der früheren Regelung leicht besser stehen. Je niedriger der persönliche Steuersatz ist, desto mehr fällt jedoch das Ende des Halbeinkünfteverfahrens ins Gewicht.

Welche Auswirkungen hat die Abgeltungssteuer bei Kursgewinnen?

Für alle Aktien, die bis zum 31. Dezember 2008 gekauft wurden, gelten noch die alten Steuerregeln: Werden sie über die einjährige Spekulationsfrist hinaus gehalten, bleibt der Kursgewinn steuerfrei. Für Aktien, die ab 1. Janaur 2009 erworben wurden und werden, wird auf den Kursgewinn immer die Abgeltungsteuer fällig. Verluste aus Aktiengeschäften können nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden. Für Zertifikate, die ab 14. März 2007 erworben wurden und werden, endete die Chance, sie nach einem Jahr steuerfrei verkaufen zu können, bereits am 30. Juni 2009: Die Finanzminister von Bund und Ländern wollten so Steuergestaltungen verhindern.

Wie funktioniert das mit der Kirchensteuer?

(Stand 2008): De facto wird die Zahlung ab 2009 für zwei Jahr freiwillig. Nur wer der Bank mitteilt, evangelisch oder katholisch zu sein, bekommt sie zusätzlich zur Abgeltungsteuer abgezogen. Die Bank darf aus Datenschutzgründen nicht nachfragen. Ab 2011 soll es für jeden Bürger eine zentral erfasste Steuer–Identitätsnummer geben: Über diese kann dann auch die Kirchensteuer anonym für die Bank abgerechnet werden.

Zeitplan Abgeltungssteuer

14. März 2007: Zertifikate, die vor diesem Datum gekauft wurden, können nach mindestens einjähriger Haltedauer künftig unbegrenzt steuerfrei verkauft werden.

30. Juni 2008: Letzter Anschaffungstermin für Zertifikate, die noch bis zum Ende der Übergangsfrist zum 30.6. 2009 und damit nach mindestens einem Jahr Haltedauer steuerfrei verkauft werden können.

31. Dezember 2008: Letztmöglicher Anschaffungstermin für alle Anlageformen (außer Zertifikate), um noch Bestandsschutz vor der Abgeltungsteuer auf Kursgewinne zu erhalten.

1. Januar 2009: Ab diesem Datum fällt grundsätzlich auf alle neue erworbenen Wertpapiere und auf alle Kapitalerträge wie Kursgewinne, Zinsen und Dividenden die Abgeltungsteuer an.

30. Juni 2009: Letzte Möglichkeit zum steuerfreien Verkauf von Zertifikaten, die vor dem 30. Juni 2008 gekauft wurden und damit mindestens ein Jahr Haltedauer aufweisen.

1. Juli 2009: Ab diesem Datum sind alle neu erworbenen Anlagerformen wie Fonds und Zertifikate steuerlich grundsätzlich und ohne Übergangsfristen gleich gestellt

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