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Die neue Abgeltungssteuer für Kapitalerträge (ab 2009)

Von 2009 an werden Kapitalerträge (z.B. Zinsen und Dividenden) nicht mehr nach dem persönlichen Steuersatz, sondern in Form einer Pauschalsteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer versteuert. Das freut vor allem Gutverdienende.

Im Rahmen der Einführung dieser Pauschalsteuer entfällt allerdings auch die bisherige Spekulationsfrist (ausgenommen bei Immobilien). Das bedeutet, dass Gewinne bei Aktionenverkäufen künftig versteuert werden müssen.

Auch das sog. “Halbeinkünfteverfahren” wird mit Einführung der Abgeltungssteuer entfallen. Ausserdem sind die Werbungskosten künftig auf die Pauschale von 51 Euro beschränkt (unabhängig von der tatsächlichen Höhe).

 

(c) Olaf Varlemann (Bankkaufmann)

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