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Einlagensicherung bei Banken und Sparkassen in Deutschland

Mehrere spektakuläre Bankpleiten in den den letzten Jahren und gerade in jüngster  Vergangenheit,  lassen Anleger immer wieder fragen, wie Kundengelder bei den Banken geschützt sind.

Unter Einlagensicherung versteht man den Anlegerschutz bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz von Banken. Für bestimmte Anlagen besteht bei Geldinstituten eine Rückzahlungsgarantie. Dabei handelt es sich um Einlagen (Geldanlagen/Guthaben) von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Durch die Einlagensicherung geschützt sind:

  • Sichteinlagen (Girokonten)
  • Sparguthaben (Sparbücher/Sparbriefe, sofern sie auf Namen ausgestellt sind)
  • Termingelder
  • auf Namen lautende Schuldverschreibungen, Schuldscheine und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften

Nicht unter die Einlagensicherung fallen:

  • Einlagen von Banken, des Bundes und der Länder (sowie deren Sondervermögen)
  • Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z.B. Inhaberschuldverschreibungen

Pfandbriefe und Kommunalobligationen bieten aufgrund ihrer rechtlichen Konstruktion dem Anleger eine umfassende Sicherheit und werden daher nicht zusätzlich geschützt.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Bei der Einlagensicherung greifen in Deutschland zwei wesentliche Gesetze:

  • das Kreditwesengesetz, das mit seinen Eigenkapitalvorschriften Insolvenzen bei Banken grundsätzlich verhindern soll
  • das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (dieses Gesetz setzt die EU-Einlagensicherungs- &  Anlegerentschädigungs- richtlinien 94/19/EG (CELEX Nr: 394L0019), 97/9/EG (CELEX Nr: 397L0009) und 2009/14/EG (CELEX Nr: 309L0014) in deutsches Recht um)

Durch die gesetzliche Regelung sind in Deutschland zur Zeit 100% der Einlagen (maximal  100.000 Euro je Anleger) geschützt. Ab 01.01.2015 erhöhte sich diese Garantie für besonders schützenswertes Vermögen auf 500.000 Euro) Im Rahmen der Finanzkrise 2008 hat die Bundesregierung mündlich eine unbegrenzte Staatsgarantie auf Einlagen gegeben. Dabei handelt es sich aber nicht um eine gesetzlich fixierte Garantie.

Die öffentlichen Banken (Sparkassen usw.) und die Genossenschaftsbanken (Volks- und Raiffeisenbanken) gehören nicht der gesetzlichen Einlagensicherung an, sondern haben eigene Sicherungssysteme.

Seit dem 03.07.2015 ist in Deutschland das sog. Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Kraft mit dem zum einen die Höhe der gesetzlichen Entschädigung nochmals auf 100.000 festgeschrieben wurde. Auf der anderen Seite wurde die Einlagensicherung aber auch geregelt, dass ausländische Banken, die in Deutschland eine Filiale unterhalten, künftig über die deutsche Einlagensicherung abgewickelt werden. Das gilt für alle Banken mit Sitz in einem EU-Land sowie Lichtenstein, Island und Norwegen. Bankkunden müssen sich im Entschädigungsfall also nicht mehr mit den Einlagensicherungseinrichtungen im Heimatland der jeweiligen Bank herumschlagen.

Ist die Einlagensicherung in Deutschland wirklich sicher?

Einige private Banken, die Genossenschaftsbanken und Sparkassen werben gerne mit ihrer weitergehenden Einlagensicherung, die bei Beträgen über 100.000 Euro greifen soll. Trotzdem sollte man als Anleger sein Kapital streuen und nie mehr als 100.000 Euro je Kontoinhaber bei einer Bank anlegen. Bankkunden haben nämlich keinen Rechtsanspruch auf eine höhere Entschädigung als die gesetzlich festgelegten 100.000 Euro.

Detailinfos zur Einlagensicherung bei den:

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