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Vorsicht bei Verkauf von Markenprodukten bei Ebay
November 2006: derzeit überzieht eine Anwaltskanzlei Privatverkäufer von Markenkleidung mit kostenpflichtigen Abmahnungen (siehe www.welt.de/data/2006/11/27/1126762.html ).
Im Kern geht es darum, dass die Angebote -auch von Privat- als Verstoss gegen das Markenrecht eingestuft werden (die Markenkleidung kann eigentlich nur in den USA und Kanada bezogen werden).
Derartige Abmahnungen sind ein recht teures Vergnügen (in diesem Fall rund 2.000 Euro Kosten).
Tipp 1: wer ganz sicher gehen will, sich bei Ebay-verkäufen keine solche Abmahnung einzufangen, sollte bei dem Hersteller des Produktes schriftlich oder per E-Mail anfragen, ob es Gründe gibt, die gegen einen solchen Verkauf sprechen (dabei immer angeben, um wieviel Artikel es geht).
Tipp 2: wer eine Abmahnung bekommt, sollte damit -unbedingt- zu einem Fachanwalt gehen. Ob eine Abmahnung gerechtfertigt ist oder nicht, kann nur ein echter Fachmann (oder eine Fachfrau) zuverlässig einschätzen. Fehler im Umgang mit einer solchen Abmahnung können extrem teuer werden!
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