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Aktuelle Nachrichten aus dem Bereich Girokonto und Zahlungsverkehr

25.10.2016: BGH untersagt Mindestgebühren für Kotoüberziehungen

Banken dürfen von ihren Kunden keine pauschalen Mindestgebühren für sog. "geduldete Kontoüberziehungen" verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 25.10.2016 entschieden. Die Verbraucherzentralen hatten gegen die Deutsche Bank und die Targo-Bank geklagt. Der BGH stellte fest, dass mit einer solchen Gebühr "ein Bearbeitungsaufwand der Bank auf den Kunden abgewälzt" wird.

In den Klagen ging es nicht um den Dispokredit, sondern um geduldete Überziehungen. Darunter versteht man Kontoüberziehungen übder den eingeräumten Dispokredit hinaus. Bei minimalen Überziehungen haben Deutsche Bank und Targo Bank zusätzlich Gebühren erhoben, wenn die Zinsen für diese Überziehungen unter einer bestimmten Höhe blieben. Das hat dann dazu geführt, dass ein Kunde wegen einer Überziehung um wenige Cent an einem einzigen Tag mehrere Euro Gebühr zahlen musste. Das kritisierten die Verbraucherzentralen als unverhältnismäßig und haben entsprechend gegen die Bank geklagt.

(Az. XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15)

23.08.2016: Wir bauen um!

Derzeit bauen wir diese Internetseite inhaltlich komplett um. In der Folge werden wir uns insbesondere von den diversen Zins- und Konditionsvergleichen au dieser Seite verabschieden. Grund hierfür ist, dass die Pflege und Recherche der Daten sehr aufwendig ist. Diesen Aufwand konnten wir in der Vergangenheit durch Werbeeinnahmen kompensieren. In Zeiten, in denen immer mehr Internetuser Werbeblocker einsetzen, sind unsere Einnahmen so weit zurückgegangen, dass sich der Aufwand in keinem Verhältnis mehr zum Ertrag steht. Daher stellen wir die Zinsvergleiche in der bisherigen Form ein.

In Zukunft werden wir auf dieser Internetseite noch mehr Informationen zu verschiedenen Finanzthemen veröffentlichen. Dabei behalten wir auch weiterhin unserer Unabhängigkeit von Produktanbietern.

19.08.2016: Postbank: Kostenloses Girokonto nur noch für Gutverdiener

Die Postbank hat angekündigt, das Gebührenmodell für Girokonten zum 01. November 2016 zu ändern. Das reine Online-Konto wird künftig 1,90 Euro im Monat kosten. Nur bei einem Gehaltseingang von mindestens 3.000 Euro soll es diese Kontovariante auch weiterhin kostenlos geben. Wer sein Konto nicht online nutzen will, sondern auch die Postbankfilialen, muss künftig 3,90 Euro monatlich zahlen. Abgsehen von Besserverdienenden bleiben auch junge Kunden bis 25 Jahren von Kontoführungsgebühren verschont.

18.06.2016: Basiskonto jetzt Pflicht für Banken

Seit heute müssen Banken und Sparkassen allen volljährigen Verbrauchern zumindest ein Girokonto auf Guthabenbasis (Basiskonto) anbieten und einrichten. Ablehnungsgründen bestehen nur, wenn der Verbraucher bereits bei einer anderen bank ein Konto hat oder er gegenüber der  Bank straffällig geworden ist oder vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Bank nicht nachgekommen ist. Negative Schufa-Einträge sind dagegen kein Ablehnungsgrund.

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