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Banklexikon (Fachbegriffe aus der Bankenwelt): A

Abgeltungssteuer

Am 1. Januar 2009 wurde in Deutschland die Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge eingeführt und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt erworbenen Wertpapiere oder Zinserträge. Sie ersetzte die bis dahin geltende Kapitalertragsteuer und Zinsabschlagsteuer. Der Steuerabzug erfolgt seit dem pauschal (beispielsweise bei Verkauf von Wertpapieren) und ist zunächst unabhängig vom persönlichen Einkommenssteuersatz. Die anfallende Summe wird direkt vom Konto führenden Kreditinstitut oder Versicherungsunternehmen einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Der Steuerpflichtige muss also bei der Steuererklärung die Einkünfte nicht mehr angeben, sollte dies aber tun, sobald der persönliche Steuersatz unter der pauschalen Abgeltungssteuer liegt.

Wie hoch ist die Abgeltungsteuer?
- 25% Abgeltungsteuer
- 5,5% Solidaritätszuschlag
- 8% / 9% Kirchensteuer (sofern Kirchensteuerpflicht besteht)

Anderkonto

Ein Anderkonto ist ein Treuhandkonto, das für fremde Rechnung eingerichtet wird. Am gebräuchlichsten und häufigsten handelt es sich dabei um Notaranderkonten, die Notare einrichten, um beispielsweise Kaufpreiszahlungen für Immobilien abzuwickeln. Wesentliches Merkmal des Anderkontos ist, dass beispielsweise im Falle der Insolvenz des Treuhändern, das Guthaben auf dem Andrekonto nicht in die Insolvenzmasse fällt.

Annuität

Begriff aus dem Kreditgeschäft; Annuität (lateinisch annus = Jahr) ist eine jährliche Zins- und Tilgungsrate für ein Darlehen bzw. einen Kredit. Dabei wird am Anfang eine Rate vereinbart, innerhalb derer sich mit jeder Rate der Zinsanteil verkleinert und der Tilgungsanteil steigt. Annuitätendarlehen sind typische Darlehen zur Finanzierung von Immobilien.