Banklexikon (Fachbegriffe aus der Bankenwelt): C
Zinsobergrenze beispielsweise bei variablen Darlehen (Cap-Darlehen).
Einmalige Gebühr, die beispielsweise ein Darlehensnehmer zahlt, um ein variables Darlehen “nach oben” abzusichern.
Verpflichtung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen gem § 33 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), wonach diese ihre Struktur und Geschäftstätigkeit so zu organisieren haben, dass eine ordnungsgemäße Durchführung von Geschäften in Wertpapieren gewährleistet ist und Interessenkonflikte zwischen dem Unternehmen und den Kunden oder zwischen verschiedenen Kunden möglichst vermieden werden.
Cross-Selling
Darunter versteht man den Verlauf von “fremden” Produkten. Cross-Selling betreiben beispielsweise Banken, wenn sie ihren Kunden Bausparverträge und Versicherungen von Partner-/Verbundunternehmen oder konzerneigenen Tochterunternehmen verkaufen.