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Beitragsbemessungsgrenzen 2016

Der Gesetzgeber hat für das Kalenderjahr 2016 die nachfolgenden Versicherungspflichtgrenzen und Beitragsbemessungsgrenzen festgelegt:

Kranken- und Pflegeversicherung

  • Versicherungspflichtgrenze: 56,250 Euro (4.452,50 Euro mt.)
  • Beitragsbemessungsgrenze: 50.850 Euro (4.237,50 Euro mtl.)

Renten- und Arbeitslosenversicherung

  • Westdeutschland: 74.400 Euro (6,200 Euro mtl.)
  • Ostdeutschland: 64.800 Euro (5.400 Euro mtl.)

Die Beitragsbemessungsgrenzen geben insbesondere die Höchstgrenze an, bis zu der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bzw. Renten- und Arbeitslosenversicherung berechnet werden. Das darüber hinaus gehenden Einkommen ist “frei von Abzügen”.

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