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Betreuungsgeld als Alternative zur Kita-Betreuung kommt 2013...oder doch nicht?

Die Bundesregierung hat am 06.06.2012 das sog. Betreuungsgeld als Gesetzesvorlage verabschieden und damit kurze Zeit später im Bundestag kläglich gescheitert. Das Betreuungsgeld soll Eltern gezahlt werden, die ihre Kinder nicht in einer Kindertagesstätte oder von einer sog. “Tagesmutter” betreuen lassen.

Für das Betreungsgeld gelten (wahrscheinlich) folgende Rahmenbedingungen:

  • Ab dem nächsten Jahr sollen alle Eltern die Prämie bekommen, die ihre Kleinkinder nicht in staatliche Betreuung geben. 2013 bekommen Eltern von Einjährigen demnach 100 Euro, ab 2014 will der Staat 150 Euro an Eltern von Ein- und Zweijährigen zahlen, die nicht in Kitas oder zu Tagesmüttern gehen. Eltern, die ihr Kind privat, etwa von einer Nanny oder von Familienmitgliedern betreuen lassen, während sie arbeiten, können die Prämie anfordern.
  • Es gibt eine Stichtagsregelung: Das Betreuungsgeld wird nicht für vor dem 1. Januar 2012 geborene Kinder ausgezahlt und für jedes Kind höchstens 24 Monate.
  • Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger profitieren nicht von dem Betreuungsgeld - die Prämie wird mit den Sozialleistungen verrechnnet.
  • gem Gesetzesentwurf könnten Eltern im 13. und 14. Lebensmonat des Kindes sowohl Elterngeld als auch Betreuungsgeld beziehen. Das Familienministerium will die Möglichkeit eines doppelten Bezugs von Elterngeld und Betreuungsgeld ausdrücklich, damit Alleinerziehende nicht schlechter gestellt werden. Paare könnten auch zwei Monate parallel Elternzeit nehmen, so dass sie in zwölf Monaten 14 Monatsraten Elterngeld bekämen

Das Betreuungsgeld ist allgemein höchst umstritten. Inzwischen gibt es parteiübergreifende Kritik und die die Oppositionsparteien haben angekündigt, das Betreuungsgeld im Bundesrat kippen zu wollen.

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