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Ehegattensplitting: Steuervorteil wird oft überschätzt

Die Ehe gilt -fernab jeder Romantik- gemeinhin auch als Steuersparmodell. Das Zauberwort lautet Ehegattensplitting. Allerdings wird der Steuervorteil von vielen Paaren überschätzt, denn um einen nennenswerten Steuervorteil zu haben, müssen die Rahmenbedingungen passen.

Was bedeutet eigentlich Ehegattensplitting?

Grundsätzlich muss jeder Steuerpflichtige sein eigenes Einkommen versteuern. Die Höhe der dann zu zahlenden Einkommenssteuer wird maßgeblich von der Progressionsstufe bestimmt, also dem Steuersatz. Ehepaare haben die Möglichkeit, sich gemeinsam sozusagen als ein Steuerpflichtiger steuerlich “veranlagen zu lassen”. Der Vorteil liegt darin, dass so eine niedrigere Progressionsstufe (= Steuersatz) erzielt wird.

Aber...

Der Effekt dieser gemeinsamen Veranlagung ist nur wirklich spürbar, wenn beide Ehepartner ein deutlich unterschiedliches Einkommen haben. Haben beide Partner das gleiche zu versteuernde Einkommen, ist der Effekt des Ehegattensplittings gleich Null.

Wer beispielsweise den maximalen Steuervorteil von rund 16.000 Euro ausschöpfen will, müsste als Alleinverdiener auf ein Einkommen von knapp über 500.000 Euro jährlich kommen.

Die Ehe taugt also -entgegen der üblichen Meinung- nur bedingt als Steuersparmodell.

 

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