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Einlagensicherung: was ändert sich 2015?

30.11.2014: Die Einlagensicherung der Banken wird ab dem 01.01.2015 in Details neu geregelt. Eine der wesentlichen Änderungen in der gesetzlichen Einlagensicherung ist die, dass “besonders schutzbedürftige Geldbeträge” zumindest für 6 Monate bis zu 500.000 Euro abgesichert sind. Eine weitere Änderung greift am dem 31.05.2016, denn ab dann soll die Auszahlungsfrist in der gesetzlichen Einlagensicherung von derzeit 20 auf 7 Arbeitstage verkürzt werden.

Was sind “besonders schutzbedürftige Geldbeträge”?

Unter die besonders schutzbedürftigen Geldbeträge fallen Abfindungen aus Arbeitsverhältnissen, Verkaufserlöse aus Immobilienverkäufen (sofern die selbst genutzt war) oder Auszahlungen der betrieblichen Altersversorgung. Dabei handelt es sich also um Kapital, das der Anleger beispielsweise für seine Altersversorgung benötigt. Der haken: Kunden müssen nachweisen, dass dieses Kapital für “soziale Zwecke” vorgesehen war/ist. Diese höhere Entschädigungsgrenze ist beschränkt auf einen Anlagezeitraum von 6 Monaten. Tritt der Entschädigungsfall mehr als 6 Monate nachdem das Kapital auf dem Konto gelandet ist ein, gilt unverändert die 100.000- Euro-Grenze.

Neu: deutscher Einlagensicherungsfonds wickel Pleite ausländischer Banken ab

Ab dem 03. Juli 2015 werden Entschädigungsfälle, die ausländische Banken (EU weit) betreffen, über den deutschen Einlagensicherungsfonds abgewickelt. Das soll Anlegern helfen, insbesondere Sprachbarrieren zu überwinden. Das ändert allerdings nichts daran, dass Anleger im Zweifelsfall selbst ihre rechte bei der jeweiligen Bank bzw. der jeweils nationalen Einlagensicherung durchsetzen müssen.

Neu: Einlagensicherung bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken jetzt mit Rechtsanspruch

Die Sparkasse und Genossenschaftsbanken unterhalten eigene Sicherungseinrichtungen. Kunden hatten aber bislang keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung. Dies ändert sich ebenfalls. Ab dem 01.01.2015 gibt es für Kunden einen gesetzlichen Entschädigungsanspruch in Höhe von 100.000 je Kunde.

Neu: freiwillige Einlagensicherung wird abgesenkt

Bislang sind über den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken Guthaben in Höhe von 30% des haftenden Eigenkapitals der Bank abgesichert. In der Theorie entstehen so höchst absurde Höchstgrenzen je Kunde von mehreren Millionen Euro. Diese Entschädigungsgrenze wird ab dem 01.01.2015 schrittweise  von dann 20% auf 8,75% des haftenden Eigenkapitals gesenkt.

Neu: jetzt sind auch Fremdwährungskonten geschützt

Mit Inkrafttreten der Änderungen sind auch Fremdwährungskonten abgesichert, Bis dahin galt die Einlagensicherung nur für Konten in Euro.

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