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Die Einlagensicherung der Genossenschaftsbanken in Deutschland

Die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raffeisenbanken (BVR) ist durch eine Satzung geregelt. Das Einlagensicherungssystem besteht hierbei aus Garantiefonds und einem Garantiebund. Damit sind Geldanlagen innerhalb dieses Verbundes zu 100 Prozent geschützt. Durch die Garantiefonds können mit Hilfe von Barzuschüssen, verzinslichen oder unverzinslichen Darlehen finanzielle Schwierigkeiten abgewendet bzw. behoben werden. Dazu leisten alle angeschlossenen Banken solidarisch Beiträge.

Neben den Garantiefonds gibt es zusätzlich den so genannten Garantieverbund (in Form von Prüfungsverbänden), der die Bank als Gesamtheit absichert. Bevor es zu Zahlungsunfähigkeit einer Mitgliedsbank kommt, schließt dieser über einen Garantiefonds vorübergehende Liquiditätsengpässe und übernimmt im Falle von Schwierigkeiten Bürgschaften und Garantien. Dieser Garantieverbund besteht auf regionaler und überregionaler Ebene und umfasst alle am genossenschaftlichen Sicherungssystem beteiligten Institute.

Weitere Informationen über die Sicherung bei Volks- und Raiffeisenbanken bekommen Sie unter dieser Adresse:

Bundesverband der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e.V.
Postfach 300263 - 10760 Berlin

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