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Die Einlagensicherung bei den privaten Banken in Deutschland

Die privaten Banken in Deutschland haben freiwillige Sicherungsmechanismen eingerichtet. Der sog. "Einlagensicherungsfonds" sichert die Guthaben jedes einzelnen Kunden, bei den angeschlossenen privaten Banken bis zu einer Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses. Dabei sind nicht nur die Einlagen, sondern auch die Zinsen geschützt. Selbst bei kleinen Banken mit einem Eigenkapital von z.B. 5 Millionen Euro werden so Beträge bis zu 1,5 Millionen Euro pro Anleger gesichert, das bedeutet praktisch einen vollständigen Schutz der Ersparnisse.

Für den Fall eines Ausscheiden einer Bank aus dem Einlagensicherungs- fonds, werden Sie als Anleger rechtzeitig informiert, so dass Sie noch während des Bestehens des Einlagenschutzes entscheiden können, ob sie z.B. ihre Einlagen bei der betroffenen Bank abziehen.

Der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken hat allerdings einen wesentlichen Schönheitsfehler: sollte eine der größeren Banken (beispielsweise die schon einmal in Schieflage befindliche Commerzbank) tatsächlich in die Insolvenz gehen, würde eine solche Pleite die gesamten Mittel des Sicherungsfonds aufzerren bzw. würden die Mittel wahrscheinlich gar nicht ausreichen, um alle Sparer zu entschädigen. Dazu muss man auch wissen, dass Sparer/Anleger keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung durch den Verband der Privatbanken haben.

Am 17.10.2011 hat der Bundesverband der privaten Banken e.V. beschlossen, die Einlagensicherung ab 2015 bis zum Jahr 2025 schrittweise zurückzufahren: Ab 2025 werden dann “nur” noch 437.500 Euro je Bankkunde über den Sicherungsfond abgedeckt. Man wolle “das Haftungsversprechen der privaten Banken realistischer machen”. Das bedeutet im Umkehrschluß, dass die heute aktuellen Garantien des Sicherungsfonds den Anlegern mehr Sicherheit versprechen als sie halten können.

Stand: 19.10.2011

(c) Olaf Varlemann (Bankkaufmann)

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