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Die Einlagensicherung der Versicherer in Deutschland
Seit Ende 2004 gibt es gesetzliche Sicherungsfonds für folgende Versicherungssparten/-bereiche:
- Lebensversicherung und
- substitutive Krankenversicherung; substitutiv ist die Krankenversicherung, wenn sie die gesetzliche Krankenversicherung ganz oder teilweise ersetzt, z.B. die Krankheitskostenvollversicherung, die Krankentagegeldversicherung, nicht aber die Krankenhaustagegeldversicherung oder Zusatztarife zur gesetzlichen Krankenversicherung
Die Sicherungsfonds werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert. Der ursprünglich als rein freiwillige Auffanggesellschaft gegründeten Protektor Lebensversicherungs-AG wurden inzwischen zusätzlich die Aufgaben und Befugnisse des gesetzlichen Sicherungsfonds für die Lebensversicherung übertragen.
Der Sicherungsfonds für die Krankenversicherungen ist die Medicator AG.
Über die Sicherungsfonds sind die Ansprüche aller Personen, die aus einem Versicherungsvertrag in der Lebens- oder substitutiven Krankenversicherung begünstigt sind, abgesichert Dazu zählen: Versicherungsnehmer, versicherte Personen, Bezugsberechtigte, Erben und Abtretungsgläubiger.
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