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Finanzdienstleister: der (Bau-)FinanzierungsvermittlerBerufsbild Baufinanzierungsberater und Vermittler

Das Geschäft mit Immobilienfinanzierungen boomt angesichts niedriger Zinsen schon seit Jahren und viele Finanzdienstleister, die eigentlich in anderen Sparten zu Hause sind, interessieren sich für diesen Bereich. Schließlich sind Immobilienfinanzierungen eines der wenigen Geschäfte bei denen -im Vergleich beispielsweise zu Versicherungen- noch hohe Einmalprovisionen gezahlt werden.

Was machen Baufinanzierungsvermittler?

Baufinanzierungsvermittler ermitteln insbesondere den tatsächlichen Finanzierungsbedarf ihrer Kunden und vermitteln hierfür passende Darlehen an eine mehr oder weniger große Auswahl verschiedener Darlehensgeber. In der Praxis erfolgt dies oft über sog. Finanzierungsplattformen (“Maklerpools”). Außerdem sollten Baufinanzierungsvermittler sich auch mit öffentlichen Fördermitteln auskennen, um Verbrauchern auch in diese Richtung beraten zu können.

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um Baufinanzierungsvermittler zu werden?

Seit dem 21.03.2016 gibt es genauere Regeln als in der Zeit davor. Vor der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie reichte es aus, wenn man eine Gewerbeerlaubnis nach §34c Gewerbeordnung (GewO) vorlegen konnte. Spezielle Kenntnisse brauchte man nicht, um diese Erlaubnis zu bekommen.

Seit dem 21.03.2016 müssen alle, die selbstständig Immobilienfinanzierungen vermitteln wollen, eine Gewerbeerlaubnis nach §34i GewO besitzen. Diese Erlaubnis bekommt man, wenn man in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen lebt, nicht vorbestraft ist und eine entsprechende Sachkunde nachweisen kann (beispielsweise den Abschluss als Bankkaufmann bzw. Bankkauffrau). Diese Gewerbeerlaubnis muss (je nach Bundesland, in dem man lebt) bei dem örtlichen Gewerbeamt oder der Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 300 Euro (einmalig). Zu der Gewerbeerlaubnis gehört auch ein Eintrag ins sog. Vermittlerregister.

Wer nicht nur Immobiliardarlehen, sondern auch Ratenkredite, vermitteln will, braucht zusätzlich weiterhin die Gewerbeerlaubnis nach §34c Gewerbeordnung.

Honorarberatung oder Vermittlung gegen Provisionen?

Seit Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Wokri) zum 21.03.2016 müssen sich Vermittler entscheiden, welchen Status sie einnehmen wollen., Der klassische Vermittler erhält von den Darlehensgebern eine einmalige Vermittlungsprovision, der Honorarberater dagegen erhält von seinen Kunden eine entsprechende Vergütung (die frei vereinbar ist). Eine Mischform (“mal so und mal so” oder “Provision plus Honorar”) ist nicht mehr gestattet.

Unabhängig oder ungebunden?

Früher haben (fast) alle Baufinanzierungsvermittler mit ihrer Unabhängigkeit geworben. Auch damit ist es seit Einführung der Wokri vorbei. Nue Honorarberater dürfen sich seit dem noch unabhängig nennen. Wer als klassischer Vermittler auf Provisionsbasis unterwegs ist, kann sich - wenn er denn mit einer ausreichend großen Anzahl von Partnerbanken zusammenarbeitet- als ungebunden bezeichnen.

 

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