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Die Gesundheitsreform: was ändert sich?
Die Gesundheitsreform wird auch nach Verabschiedung durch die Bundesregierung kontrovers diskutiert. Wir haben für Sie die wesentlichen Eckpunkte dieser Gesundheitsreform für Sie aufgegriffen:
Höhere Beiträge
Ab Anfang 2007 sollen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0,5 Prozentpunkten steigen, um drohende Milliardenlöcher bei den Kassen zu stopfen. Der durchschnittliche Beitragssatz der gesetzlich Versicherten würde damit auf 14,7 Prozent steigen.
Offiziell sollen die Kassen die Mehreinnahmen zur Entschuldung nutzen, um 2009 unbelastet in den Gesundheitsfonds starten zu können. Die Kassen ließen bereits durchblicken, dass sie mehr Geld benötigen, um drohende Verluste abzuwenden. Sie rechnen deshalb mit Beitragssteigerungen von tatsächlich rund 0,7 Prozentpunkten.
Kindermitversicherung
Langfristig gesehen will die Koalition die Kindermitversicherung komplett aus Steuermitteln finanzieren. Dafür sind insgesamt 16 Mrd. Euro notwendig. Woher dieses Geld kommen soll, ist derzeit noch völlig offen.
Union und SPD haben sich jetzt darauf verständigt, beginnend mit dem Jahr 2008 den Steuerbeitrag nach und nach zu erhöhen. Im ersten Jahr wollen Union und SPD 1,5 Mrd. Euro für die Kinderversicherung bereitstellen. Für 2009 sind Steuermittel von 3 Mrd. Euro vorgesehen.
Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds soll die Unterschiede zwischen armen und reichen Kassen einebnen und für Wettbewerb zwischen den Kassen sorgen. In den Fonds fließen die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Kassen erhalten für ihre jeweiligen Versicherten einen Einheitsbeitrag aus diesem Pool. Kassen, die damit nicht auskommen, können eine Zusatzprämie erheben.
Risikostrukturausgleich
Mit dem Gesundheitsfonds eng verbunden ist der Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen. Beide Elemente sollen gleichzeitig Anfang 2009 in Kraft treten. Mit dem so genannten Risikostrukturausgleich soll die ungleiche Verteilung von Kranken in den einzelnen Kassen aufgefangen werden. Die Koalition will damit Krankenkassen mit einer hohen Zahl überdurchschnittlich kranker Mitglieder vor Nachteilen im Wettbewerb schützen.
Private Krankenversicherungen (Krankenversicherung für alle)
Die privaten Kassen werden verpflichtet, einen Basistarif ohne Gesundheitsprüfung anzubieten, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen orientiert. Dieser Tarif soll allen freiwillig versicherten Arbeitnehmern offen stehen. Auch Nichtversicherte dürfen diesen Tarif in Anspruch nehmen. Er soll sich an dem Höchstbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung orientieren, der derzeit bei etwa 500 Euro im Monat liegt. Der Beitrag verringert sich auf die Hälfte, sollte die Bezahlung Hilfebedürftigkeit auslösen. Wer auch das nicht zahlen kann, soll einen Zuschuss vom Staat erhalten.
Was in der Presse etwas untergeht: dieser Teil der Gesundheitsreform ist für die zahlreichen Bürger, die zur Zeit keine Krankenversicherung haben, z.B. weil Sie aufgrund von nicht gezahlten Beiträgen aus der Krankenversicherung “geflogen” sind, ein echter Fortschritt und eine Erleichterung.
Der Plan, die angesammelten Altersrückstellungen der Versicherten bei einem Anbieterwechsel mitzunehmen, wurde zurechtgestutzt. Die Rückstellungen sollen "bei Wechsel der Versicherungen im Umfang des Basistarifs anrechnungsfähig gestaltet" werden. Damit wird der Versicherungswechsel für diejenigen zum Verlustgeschäft, die über dem Basistarif versichert sind. Wer zu einer gesetzlichen Versicherung wechselt, kann seine Altersrückstellungen nicht mitnehmen
Vergütung für Ärzte
Bei den Ärzten soll an die Stelle eines Honorarsystems nach Punkten ein einfacheres Vergütungssystem mit Pauschalpreisen in Euro treten. Damit können die Ärzte vor einer Behandlung erkennen, was sie für eine bestimmte Leistung erhalten. Die umstrittene Budgetierung soll abgeschafft und von einer so genannten Mengensteuerung abgelöst werden
Leistungen der Krankenkassen werden eingeschränkt
Für Komplikationen nach Schönheitsoperationen, Piercings und Tätowierungen müssen die Kassen künftig nicht mehr aufkommen. Die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden in eine Pflichtleistung umgewandelt, die von den Kassen bezahlt werden muss. Auch für Mutter-Vater-Kind-Kuren müssen die Versicherungen künftig aufkommen.
Die Krankenversicherungen müssen Hausarzttarife anbieten, um zu gewährleisten, dass ihre Mitglieder zunächst den Hausarzt aufsuchen, bevor sie einen teuren Facharzt konsultieren. Das Hausarztmodell ist jedoch nicht verpflichtend für Ärzte und Versicherte. Wer sich regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungsmaßnahmen beteiligt, kann von seiner Kasse mit einem Bonus belohnt werden.
In den Krankenhäusern soll die ambulante Versorgung verbessert werden. Kassen und Kliniken werden mehr Geld dafür bereitstellen
Arzneimittel/Medikamente
Kassen und Apotheken werden zu Preisverhandlungen verpflichtet, um die Vorgaben zur Kosteneinsparung einzuhalten (500 Mio Euro in 2007) Sollten sie das Ziel dennoch verfehlen, müssen die Apotheken den Kassen Sonderrabatte einräumen. Außerdem werden Höchstpreise für Medikamente eingeführt.
Ärzte, die ein sehr teures Arzneimittel verschreiben wollen, müssen vorher die Meinung eines Kollegen einholen. Zudem sollen neue Medikamente verstärkt einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen werden.
Einsparungen bei den Krankassen und deren Verbänden selbst
Die Selbstverwaltung im Gesundheitssystem bleibt grundsätzlich erhalten, allerdings ergeben sich Änderungen in Organisation und Ablauf. Künftig vertritt nur noch ein Dachverband statt bisher sieben die gesetzlichen Krankenversicherungen auf Bundesebene. Die Kassen und ihre Verbände sollen sich bis Ende 2007 zu einem gemeinsamen Kassenverband zusammenschließen. Zudem sollen die Kassen künftig untereinander fusionieren können.
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