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Gesundheitsreform: das ändert sich für die Versicherten
Mit der Gesundheitsreform ergeben sich einige wichtige Neuerungen. Die wichtigste Änderungen ist die Krankenversicherungspflicht. Jeder ist damit verpflichtet, sich zu versichern. Auf der anderen Seite sind und werden Krankenkassen und private Krankenversicherer gezwungen, Versicherte -unabhängig von Vorerkrankungen- aufzunehmen. Das dürfte vor allem für all die eine Hilfe sein, die in der Vergangenheit nicht krankenversichert waren (z.B. weil sie als Selbständige zweitweise ihre Beiträge nicht zahlen könnten).
Die Gesundheitsreform tritt stufenweise von 2007 bis 2009 in Kraft.
Mit dem 01.04.2007 sind folgende Änderungen/Neuerungen in Kraft getreten:
- bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es jetzt Wahltarife (z.B. mit einer Selbstbeteiligung)
- Früher gesetzlich Versicherte, sind dazu verpflichtet, wieder in die Krankenkasse einzutreten. Um Selbstständigen, die wegen Geldmangels ausgetreten sind, den Wiedereinstieg zu erleichtern, wird der Mindestbeitrag abgesenkt. Bisher gelten mindestens 1837,50 Euro monatlich als Bemessungsgrundlage. Künftig gelten 1225 Euro. Wer sich trotzdem nicht versichert und krank wird, muss nicht gezahlte Beiträge nachträglich überweisen
- In den Krankenhäusern wird die ambulante Versorgung ausgebaut
- Impfungen und Vater-/Mutter-Kind-Kuren werden zu Kassen-Pflichtleistungen
- Häusliche Krankenpflege in Wohngemeinschaften und anderen neuen Wohnformen kann von den Kassen übernommen werden
- Apotheken können einzelne Tabletten an Patienten ausgeben. Dadurch wird Medikamenten-Abfall vermieden, überflüssiger Medikamentenkonsum eingeschränkt. Der Apothekenrabatt wird auf 2,30 Euro angehoben
- Versicherte müssen sich an den Folgekosten von Schönheitsoperationen beteiligen
Änderungen/Neuerungen ab 01.07.2007:
Ehemals privat Versicherte müssen wieder pflichtmäßig von ihren früheren Versicherern aufgenommen werden. Nicht Versicherte, die keinen Anspruch auf eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse haben, müssen aufgenommen werden.
Änderungen/Neuerungen ab 01.01.2008:
Chronisch Kranke müssen an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. Dann müssen sie nur ein Prozent ihres Einkommens an Zuzahlungen leisten. Ohne Vorsorgeuntersuchungen steigt die Zuzahlung auf zwei Prozent.
Änderungen/Neuerungen ab 01.11.2008:
Gesetzliche Festlegung eines allgemeinen, einheitlichen Beitragssatzes für die gesetzlichen Kassen. Die Beiträge fließen fortan in den neuen Gesundheitsfonds. Je nach wirtschaftlichem Erfolg, können die Kassen mit Zuschlägen und Abschlägen arbeiten. Es gibt also weiterhin unterschiedlich hohe Beiträge
Änderungen/Neuerungen ab 01.01.2009 (betrifft private Krankenversicherungen):
Sie müssen einen neuen „Basistarif“ einführen. Der bisherige Standardtarif für Ältere wird in den Basistarif umgewandelt. Auch Bestandskunden sollen in diesen Tarif wechseln dürfen
Nur bis 30. Juni können bereits privat Versicherte in den Basistarif jedes anderen Anbieters wechseln und dabei Altersrückstellungen mitnehmen. Danach ist der Wechsel nur noch innerhalb des bisherigen Anbieters möglich, und nur wenn der Versicherte älter als 55 oder bedürftig ist
Neukunden, die in den Volltarif eines anderen Anbieters wechseln, dürfen nur Rückstellungen mitnehmen, die dem Basistarif entsprechen. Damit dürfte der Wettbewerb zwischen den Anbieter nur wenig zunehmen
Weitere Neuerungen:
Wechsel in die Private
Das wird bald deutlich schwieriger. In Zukunft darf man nur noch wechseln, wenn man drei Jahre lang mehr als 3975 Euro im Monat verdient hat.
Derzeit können Angestellte aus der gesetzlichen Krankenversicherung noch sofort austreten, wenn ihr Monatseinkommen über dieser Versicherungspflichtgrenze liegt. Für junge, gesunde Menschen ist das zunächst attraktiv. Sie bekommen bessere Leistungen und müssen deutlich weniger zahlen als die insgesamt 524 Euro, die Gutverdienende heute jeden Monat an die gesetzlichen Kassen abführen müssen. Im Alter ist die finanzielle Belastung dafür spürbar höher. Teuer wird es auch, wenn man später eine Familie gründet. Nicht berufstätige Ehefrauen und Kinder sind in den gesetzlichen Krankenkassen kostenlos mitversichert, bei den Privaten braucht jeder eine einzelne Police - das kann sich schnell aufsummieren.
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