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Häufige Fragen und Antworten zum Thema Girokonto und Zahlungsverkehr (FAQ)

Wie hoch sind die Gebühren für “geplatze” Lastschriften?

Wenn eine Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung zurückgewiesen wird, entstehen Bankgebühren von bis zu 3 Euro je Lastschrift. Diese Gebühren kann der Zahlungsempfänger vom zahlungspflichtigen Kunden zurückverlangen.

Viele Unternehmen berechnen ihren Kunden zusätzlich zu den Bankgebühren weitere “Serviceentgelte” und begründen dies mit dem höheren Bearbeitungsaufwand. Der Bundesgerichtshof hat allerdings schon 2009 entschieden, dass derartige Zusatzgebühren nicht zulässig sind (AZ: XaZR 40/08). Dieses Urteil wird aber von vielen Unternehmen schlicht ignoriert. Dabei setzt man anscheinend darauf, dass Kunden wegen der vergleichsweise kleinen Beträge nicht klagen.

Sind Banken oder Sparkassen verpflichtet, ein Girokonto anzubieten?

Banken und Sparkassen sind gesetzlich nicht verpflichtet, jedem Menschen ein Girokonto einzurichten. Zwar gibt es eine sog. Selbstverpflichtungserklärung, mit der sich Banken und Sparkassen offiziell verpflichtet haben, Konten für Jedermann anzurichten. In der Praxis verstoßen allerdings viele Banken gegen diese Selbstverpflichtung und lehnen die Einrichtung eines Girokontos beispielsweise bei negativen Schufa-Einträgen ab.

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