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Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Grundstücks- bzw. Hauseigentümer sind dazu verpflichtet, ihr Grundstück/ Haus gefahrenfrei und in verkehrssicherem Zustand zu halten. Für Schäden, die einer dritten Person durch die Verletzung dieser Pflicht entstehen, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden.
Jeder Eigentümer eines Hauses oder Grundstücks, für das er die Verkehrssicherungspflicht hat (also auch unbebaute Grundstücke), braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung - auch Besitzer von Eigentumswohnungen benötigen sie. Hier hat im allgemeinen der Verwalter eine Haftpflichtversicherung für das gesamte Objekt abgeschlossen. Wer allerdings ein Einfamilienhaus bewohnt, kommt ohne weitere Haftpflichtversicherung aus, wenn er schon eine private Haftpflichtversicherung besitzt. Diese schließt den Versicherungsschutz für ein mit Frau/Mann und Kindern bewohntes Einfamilienhaus mit ein (nach neueren Bedingungen oft auch das Abvermieten von ein bis zwei einzelnen Räumen, über den Bund der Versicherten auch das Abvermieten einer zweiten Wohnung in vom Versicherungsnehmer bewohnten Zweifamilienhaus).
Wer sollte eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung haben?
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist für viele Haus- bzw. Wohnungseigentümer und Grundstücksbesitzer ein „Muss“, weil Schäden, die Dritten auf Ihrem Grundstück passieren sogar die Existenz bedrohen können, wenn kein ausreichender Versicherungsschutz vorhanden ist.
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