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KfZ-Versicherungen für Auto und Motorrrad

Es gibt mehrere Arten von Kraftfahrzeugversicherungen:

  • Haftpflichtversicherung
  • Teilkaskoversicherung
  • Vollkaskoversicherung
  • Insassenunfallversicherung
  • Schutzbriefe

Kfz-Versicherungen sind unübersichtlich, weil die Kfz-Versicherer mit ständigen Neuerungen in den Bedingungen, sinkenden Prämien und unzähligen Rabatten locken. Daher ist eine Aussage über einen aktuell günstigen Anbieter im Bereich der Kfz-Versicherung nahezu unmöglich. Prämienvergleiche in den Medien sind somit meist nur wenig hilfreich, da sie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung oftmals schon wieder veraltet sind.

Die Versicherer kalkulieren die Beiträge nach der Wahrscheinlichkeit, mit der ein Fahrer einen Unfall verursacht. Geschätzt wird die Wahrscheinlichkeit auf Basis einer Reihe individueller Risikomerkmale des Versicherungsnehmers und seines Fahrzeugs. Zu den Risikomerkmalen gehören z. B.:

  • Alter
  • Geschlecht
  • Dauer seines Führerscheinbesitzes
  • Wohnort, die voraussichtliche Fahrleistung
  • Anzahl der erwachsenen Kinder
  • und bei einigen Autoversicherern auch der Beruf

Tipps zum Wechsel:

  • Wechseln: Sie können Ihre Versicherung im Regelfall bis Ende November kündigen. Sonst verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Monatsfrist haben Sie, wenn der Beitrag gestiegen oder ein Schaden eingetreten ist. Das gilt auch, wenn die Versicherung durch eine Änderung in den Typ- oder Regionalklassen teurer wird.
  • Kündigung: Sie müssen schriftlich kündigen. Von Verträgen mit abweichenden Regelungen abgesehen muss das Kündigungsschreiben in diesem Jahr bis einschließlich Mittwoch, 30. November, bei Ihrer Versicherung ankommen. Schicken Sie es zur Sicherheit als Einschreiben mit Rückschein oder bestehen Sie, wenn noch genug Zeit ist, auf einer Bestätigung der Kündigung noch vor Ablauf der Kündigungsfrist.
  • Teilkasko: wenn Sie überlegen, von der Vollkasko in die Teilkasko zu wechseln, sollten Sie vorher gezielt beim Versicherer nachfragen. Wenn Sie bereits mehrere Jahre Vollkasko versichert waren ohne dass ein Schaden auftrat, ist die Vollkasko für Sie möglicherweise günstiger als die Teilkasko. Denn einen Schadenfreiheitsrabatt gibt es in der Voll-, nicht aber in der Teilkasko.
  • Selbstbeteiligung: wählen Sie eine Selbstbeteiligung im Schadensfall von 300 Euro in der Vollkasko und 150 Euro in der Teilkasko. Das spart Beitrag. Liegt die Selbstbeteiligung in der Teilkasko viel höher, müssen Sie zu viele Schäden selbst zahlen

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