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Steuern sparen: Kindergartenzuschuss
Eine durchaus interessante Alternative zu einer “normalen” Gehaltserhöhung ist die Vereinbarung eines Kindergartenzuschusses. Das funktioniert natürlich nur bei Eltern nicht-schulpflichtiger Kinder. Der Vorteil des Kindergartenzuschuss: dieser Zuschuss ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei. Dabei gibt es auch keine Begrenzung in der Höhe.
Der Kindergartenzuschuss kann entweder in Geld ausgezahlt werden oder als Sachleistung durch das Bereitstellen eines entsprechenden Platzes in einem Betriebskindergarten. Soll der Kindergartenzuschuss in bar (also zusätzlich zum Lohn) ausgezahlt werden, muss der Arbeitnehmer die Verwendung des Geldes gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen.
Steuerfrei sind Leistungen zur Unterbringung und Betreuung inkl. Unterkunft und Verpflegung. Neben dem klassischen Kindergartenplatz werden somit auch Ganztagsbetreuungstellen und die Unterbringung/Betreuung bei sog. Tagesmüttern gefördert.
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