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Schufa: Gnade für Kleinschuldner

Säumige Zahler können ab sofort im letzten Moment verhindern, dass die Schufa versäumte Zahlungen langfristig speichert. Unter bestimmten Bedingungen löscht die Schufa kurzfristig Einträge von Banken, Telefonanbietern oder Versandhäusern im Schuldenregister, wenn die Forderungssumme nicht mehr als 1 000 Euro beträgt. Bislang waren auch die schnell beglichenen Schulden noch drei Jahre plus den Monaten bis zum Ende des dritten Kalenderjahres in der Schufa-Datei des Kunden gespeichert.

Nur bei sofortiger Zahlung!

Die Bedingungen für säumige Zahler sind allerdings hart: Als erstes sind die Schulden innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Der Gläubiger muss innerhalb dieses Monats der Schufa bestätigen, dass die Außenstände beglichen sind. Auch darf kein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid an den Schuldner ergangen sein. Sind die Bedingungen erfüllt, löscht die Schufa innerhalb weniger Tage den Eintrag.

Tipp: Vor der dritten Mahnung darf die Schufa keinen Eintrag vornehmen. Auch muss die Forderung offen und von Ihnen unbestritten sein. Bezahlen Sie trotzdem so schnell es geht, denn die Verzugszinsen sind hoch. Fordern Sie Ihren Gläubiger nach Ihrer Überweisung auf, die Schufa über das ausgeglichene Konto zu informieren. Nur so wird der Eintrag auch schnell gelöscht. Weisen Sie darauf hin, dass Sie Schadenersatz fordern werden, wenn die Meldung unterbleibt

Nur aktuelle Einträge

Die Neuregelung gilt nur für Schulden, die Gläubiger erstmals im Januar 2007 der Schutzvereinigung gemeldet haben. Das können aber auch schon ältere Forderungen aus dem Jahr 2006 sein, für die das Mahnverfahren im Moment läuft.

(c) Olaf Varlemann (Bankkaufmann)

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