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Mogeleien in der Bewerbung: ein Kavaliersdelikt?
Gute Jobs sind rar, die Zahl der Bewerber schier grenzenlos und Personaler haben im Schnitt nur eine viertel Stunde, um sich Bewerbungsunterlagen durchzusehen. Kein Wunder, dass manch ein Bewerber seine Unterlagen ein wenig “aufhübscht”.
Aus einem Praktikum wird eine Festanstellung, aus einem Sachbearbeiter ein Abteilungsleiter und Zeiten, in denen ein Bewerber arbeitslos war, fallen ganz unter den Tisch. Was früher mühsam mit Tippex und Kopier aufgepeppt wurde, erledigt heute ein Scanner.
Aber Vorsicht: die Unternehmen prüfen immer genauer, was man ihnen auf den Tisch legt. Stellt sich ein neu eingestellter Mitarbeiter als Fehlgriff heraus, entstehen dem Unternehmen enorme Kosten für eine neue Ausschreibung und das anschliessende Bewerberverfahren. Studien sollen auch belegt haben, dass bei rund 70% der Fälle von kriminellem Verhalten im Betrieb, bereits die Bewerbungsunterlagen der Verantwortlichen falsch waren. Personaler haben also allen Grund, genauer nachzuforschen.
Wer manipulierte Unterlagen bei einer Bewerbung einreicht sollte daran denken, dass dies den Straftatbestand der Urkundenfälschung darstellt und mit Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren geahndet werden kann. Ausserdem kann der Arbeitgeber, wenn ihm die Manipulationen bekannt werden, jederzeit die fristlose Kündigung aussprechen und gezahltes Gehalt zurückfordern.
Noch kommen ertappte Bewerber vergleichsweise glimpflich davon, denn viele Unternehmen scheuten bisher Strafanzeigen, aber das ändert sich -angesichts der Kosten, die “falsche Bewerber” verursachen- bereits.
Wer dagegen “nur” bei den tatsächlichen bisherigen Tätigkeiten etwas dick aufträgt, muss kaum mit negativen Folgen rechnen. Sich selbst möglichst positiv zu verkaufen, ist nicht verboten.
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