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Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Pendlerpauschale
Das Bundesverfassungsgericht hat die Änderungen bei der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt.
Was müssen Sie unternehmen, wenn Sie von diesem Urteil betroffen sind?
Sie müssen nichts unternehmen! Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die ursprüngliche Pendlerpauschale weiter gewährt werden muss. Damit können Sie wieder alle Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort mit einer Pauschale von 30 Cent beim Finanzamt geltend machen. Auch wenn Sie Ihren Steuerbescheid für 2007 schon erhalten haben, geht Ihnen kein Geld verloren, denn alle Steuerbescheide waren bzgl. der Pendlerpauschale ohnehin nur vorläufig. Wenn Sie Ihre Steuererklärung für 2007 eingereicht, aber noch keinen Bescheid erhalten haben, sollten Sie einfach beim Finanzamt anrufen und kurz darauf hinweisen.
Die Finanzämter werden jetzt neue Steuerbescheide erlassen. Sie müssen keine Anträge stellen, um das zu erreichen, sondern einfach nur abwarten.
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