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Kredite & Finanzierung

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Die Rückwärtshypothek sorgt für eine zusätzliche Rente

Die Lebenserwartung der Deutschen steigt, das Rentenalter wird immer aktiver gestaltet und bei vielen Menschen besteht der Wunsch, bis zum Lebensende in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben. Doch um sich die Betreuung oder Pflege in den eigenen vier Wänden leisten oder einige Extras im täglichen Leben gönnen zu können, reicht die Rente häufig nicht aus. In dieser Situation kann die auf dem deutschen Markt eher unbekannte „Reverse Mortgage“ (Rückwärtshypothek), eine Alternative sein. Diese wird seit den 80er Jahren in den USA und seit einigen Jahren auch in einigen europäischen Ländern wie z.B. Großbritannien und Frankreich angeboten.

Seit kurzem ist diese Art der Finanzierung/Kapitalbeschaffung auch in Deutschland möglich (mit einem deutschen Kreditinstitut).

Wie funktioniert die Immobilienrente bzw. Rentenhypothek genau?

Bei diesem Produkt stellt das Kreditinstitut dem Hauseigentümer einen bestimmten Geldbetrag als Darlehen/Kredit zur Verfügung, der zu Lebzeiten nicht zurückgezahlt werden muss. Als Sicherheit dient eine Hypothek bzw. Grundschuld auf die Immobilie.

Das Darlehen kann in einer Summe oder in Form einer vierteljährlichen Rente ausgezahlt werden. Die Rente wird dabei bis zum 90. Lebensjahr gezahlt.

Laufende Zinszahlungen - lebenslang garantierter Zinssatz

Für die Rentenhypothek müssen keine Zins- oder Tilgungsraten gezahlt werden. Die anfallenden Zinsen werden dem Darlehenskonto zugeschlagen und irgendwann bei Verkauf (oder Übernahme durch die Erben) in einer Summe gezahlt.

Der Zinssatz für die Rückwärtshypothek/Rentenhypothek ist über die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Damit sind auch die Rentenzahlungen frei von Schwankungen.

Welche Vorteile haben Sie als Hauseigentümer?

Als Eigentümer erhalten Sie eine garantierte, (fast) lebenslange monatliche Rente (oder einen Einmalbetrag) und können weiterhin mietfrei in Ihren den eigenen vier Wänden wohnen. Sie können die Immobilie jederzeit verkaufen oder verschenken. In diesem Fall müssten die bis dahin ausgezahlten Rentenbeträge plus Zinsen zurückgezahlt werden.

Keine persönliche Haftung!

Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, haften Sie fast immer mit Ihrem gesamten Vermögen und Einkommen. Bei der Rentenhypothek haftet ausschließlich die beliehene Immobilie. Das Risiko, dass der Wert der Immobilie irgendwann nicht mehr ausreicht, um das Darlehen zurückzuzahlen, liegt allein bei der finanzierenden Bank. Darin liegt ein ganz wesentlicher Unterschied zu einem “normalen” Bankdarlehen.

Was passiert im Falle des Todes?

Dann wird die Immobilie verkauft und der Verkaufserlös zunächst zur Tilgung des Darlehens verwandt. Der Restbetrag wird an die Erben ausgezahlt. Anstelle eines Verkaufs können die Erben die Rückzahlung des Darlehens auch aus eigenen Mitteln vornehmen und das Haus damit selbst nutzen.

Sie wünschen ausführlichere Informationen oder eine kostenlose und unverbindliche Beratung? Dann wenden Sie sich ganz einfach an die Experten von baufi-nord (ein bundesweit tätiger und bankenunabhängiger Finanzierungsspezialist).

Experte für Rentenhypotheken:

Olaf Varlemann - Telefon (0 45 34) 29 84 70

Wenn Sie einen Ansprechpartner vor Ort suchen, werden Sie >>>hier>>> fündig.

(c) Olaf Varlemann (Bankkaufmann)

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