Die sog. Riester-Rente ist eine durch staatliche Zulagen und/oder Steuervorteile geförderte und privat finanzierte Rente. Die Riester-Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) und das Einkommensteuergesetz geregelt. Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, der in seiner Amtszeit als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen privaten Altersvorsorge vorschlug.
Die Förderung kann nur für besonders zertifizierte Altersvorsorgeverträge in Anspruch genommen werden. Die so angesparten Mittel dürfen vor der Auszahlungsphase im Rentenalter nicht schädlich verwenden. Die Förderung ist auf bestimmte Personengruppen beschränkt (beispielsweise Angestellte). Keinen Anspruch die Riesterförderung haben:
Alle anderen Berufs- bzw. Personengruppen sind grundsätzlich förderungswürdig.
Riesterprodukte müssen grundsätzlich zertifiziert werden. Bei den am Markt angebotenen Riestersplänen handelt es sich um:
Die Förderung besteht aus einer sog. Grundzulage und einer Kinderzulage. Die jährliche Grundzulage liegt (seit 2008) bei 154 Euro. Für jedes Kind kommen dann noch 185 Euroi hinzu (für ab dem 01.01.2008 geborene Kinder sind es 300 Euro Jährlich).
Die Höhe der Förderung ist aber unmittelbar an den eigenen Beitrag gekoppelt. Um die volle Förderung zu bekommen muss der Riestersparer mindestens 4% seines rentenversicherungspflichten Bruttoeinkommens (aber maximal 2.100 Euro jährlich) in einen Riestervertrag einzahlen. Wichtig: von den 2.100 Euro werden die Zulagen abgezogen, so dass der tatsächliche Eigenbeitrag geringer ausfällt. Wir diese 4-Prozent-Grenze nicht eingehalten, werden die Zulagen entsprechend gekürzt.
Der Mindestbeitrag (Sockelbeitrag) liegt seit 2005 bei 60 Euro pro Jahr. Dies ist der absolute Mindestbeitrag, den ein Riestersparer selbst einzahlen muss, um überhaupt eine Riesterförderung zu erhalten.
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