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Steuerfreie Extras vom Arbeitgeber

Es gibt sie noch: die Extras vom Chef, die nicht oder nur teilweise als Einkommen versteuert werden müssen und bei denen auch keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Für Pendler: der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für den Personennahverkehr. Bis zu 44 Euro monatlich sind im Rahmen des Sachbezuges steuerfrei. Das gilt auch für Benzingutscheine. Deratige Gutscheine dürfen allerdings keinen Euro-Betrag enthalten (richtig formuliert: „Gutschein für 32 Liter Normalbenzin"“, sofern der Liter maximal 1,369 Euro kostet.)

Bahncard: Wenn der Chef Ihnen für Dienstreisen eine Bahncard zur Verfügung stellt, dürfen Sie sie auch privat steuerfrei nutzen.

Für Eltern: der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für die Kinderbetreuung, also Kindergarten oder Tagesmutter. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Voraussetzung: die Kinder sind noch nicht schulpflichtig.

Reicht der Zuschuss nicht für die ganzen Betreuungsausgaben, können Eltern den Restbetrag in ihrer Steuererklärung geltend machen. Zwei Drittel sind absetzbar, maximal 4000 Euro im Jahr. Diesen Vorteil gibt’s für Einzelverdiener aber nur, wenn die Kinder zwischen drei und sechs Jahre alt sind. Doppelverdiener und Alleinerziehende erhalten ihn dagegen bis zum 14. Lebensjahr des Sprösslings.

Steuerberatung: der Arbeitgeber kann auch die Kosten für den Steuerberater seiner Mitarbeiter bis zu vollen Höhe übernehmen.

Arbeitgeberdarlehen: liegt der Zinssatz für ein Arbeitgeberdarlehen über dem aktuellen Referenzzinssatz von 5% jährlich, muss dieses Darlehen bzw. der Zinsvorteil nicht versteuert werden. Das Arbeitgeberdarlehen lohnt sich daher nur als Alternative zum Verbraucherkredit oder als Eigenkapitalersatz beim Hausbau/-kauf, wenn dadurch eine Beleihungsgrenze “geknackt” wird. Bei Darlehen bis 2.600 Euro entfällt die Versteuerung als geldwerter Vorteil komplett.

Meilengutschriften: Bonusleistungen wie von Miles & More, die auf Dienstreisen angesammelt werden, dürfen bis zu einem Betrag von 1080 Euro steuerfrei auch privat genutzt werden.

Rabatt: Waren und Dienstleistungen, die Sie gegünstigt über die Firma beziehen können, sind bis zu einem Rabatt von insgesamt 1080 Euro steuerfrei.

Ganz wichtig: bei allen Geschenken vom Arbeitgeber sollten die Formvorschriften des Finanzamtes peinlich genau eingehalten werden, sonst ist es mit der Steuerfreiheit für die Katz!

 

(c) Olaf Varlemann (Bankkaufmann)

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