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Aktuelle Urteile im Arbeitsrecht: Urlaubsgeld
Die Bemessung des Entgelts für die Zeit des Urlaubs richtet sich grundsätzlich nach dem Gehalt der letzten 13 Wochen vor dem Urlaub. War der Arbeitnehmer in dieser Zeit längerfristig erkrankt und erhielt deshalb keine Vergütung, so sind für die Berechnung der Urlaubsvergütung die letzten 13 Wochen zugrunde zu legen, in denen noch Gehalt gezahlt wurde. (LAG Hamm vom 08.12.2004, 18 Sa 1165/04)
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