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Vermögenswirksame Leistungen: Anlageformen im Vergleich

Um seine VL-Leistungen anzulegen gibt es mehrere Möglichkeiten: den Bausparvertrag, einen Banksparplan, die Anlage in Fonds oder eine Betriebsrente. Je nach Anlageform, Risikobereitschaft und Sparziel ergeben sich andere Favoriten.

Bausparverträge

Der Bausparvertrag bietet gegenüber anderen Anlageformen zwei wesentliche Vorteile: erstens ist die Verzinsung garantiert und unterliegt keinen Schwankungen und zum zweiten kann das zinsgünstige Bauspardarlehen beispielsweise für Modernisierungen am eigenen haus verwendet werden. Die Rendite liegt derzeit bei maximal ca. 3,23% (ca. 5,23% inkl. Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage). Aber Achtung: die Konditionen/Renditen schwanken je nach Bausparkasse, Tarif und Vertragssumme erheblich!

Banksparpläne

Banksparpläne werden nicht staatlich gefördert und auch nur von wenigen Banken angeboten. Diese Banken werben dann vor allem mit hohen Renditeerwartungen. Da die Zinssätze für die Banksparpläne aber i.d.R. variabel sind, sind es eben nur Erwartungen. Und auch die weit verbreiteten Bonuszahlungen am Ende der Laufzeit können zum Problem werden, denn sie sind im Jahr der Zahlung voll steuerpflichtig.

Tipp: die Anbieter von Banksparplänen, z.B. die PSD-Banken, werben gerne mit den Renditeaussichten. Lassen Sie sich davon nicht blenden, denn die sind nicht garantiert. Eine Bonuszahlung am Ende der Laufzeit sieht gut aus, ist aber häufig Blendwerk.

Fondssparpläne

Bei Fondssparplänen liegen Freud und Leid oft dicht beieinander. Kursschwankungen sind an der Tagesordnung. wer seine VL-Leistungen in Fonds anlegen will, sollte vor allem auf die Nebenkosten (Ausgabeaufschläge und Depotkosten) achten. Erfahrungsgemäß machen hier freie Fondsvermittler meistens die besten Angebote.

Weitere Anlagemöglichkeiten:

  • Kapitallebensversicherungen
  • Beteiligung an Genossenschaften
  • Tilgung von Immobiliendarlehen

Arbeitnehmersparzulage

Einkommensgrenzen:

  • Bausparen: 17.900 € Ledige / 35.800 € Verheiratete (zu versteuerndes Einkommen); wenn das Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird
  • Anlage in Aktienfonds: 20.000 € Ledige / 40.000 € Verheiratete (zu versteuerndes Einkommen)

Anlageform

Förderungsfähiger Höchstbeitrag

Prämiensatz

Maximale Sparzulage (Ledige / Verheiratete)

Bausparen

470 € je Arbeitnehmer

9,0%

43 € / 86 €

Aktienfonds

400 € je Arbeitnehmer

20,0%

80 € / 160 €

Darlehenstilgung *

470 € je Arbeitnehmer

9,0%

43 € / 86 €

Beteiligung an einer Genossenschaft

400 € je Arbeitnehmer

20,0%

80 € / 160 €

Banksparplan

keine Förderung durch Arbeitnehmersparzulage

Kapitallebensversicherung

keine Förderung durch Arbeitnehmersparzulage

*) bei Finanzierung einer im Inland gelegenen und selbst genutzten Wohnimmobilie

Letzte Aktualisierung: 24.04.2010

(c) Olaf Varlemann (Bankkaufmann)

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