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Aktuelle Urteile im Arbeitsrecht: Wettbewerbsverbot
Der Arbeitgeber darf im Arbeitsvertrag vom Mitarbeiter verlangen, daß dieser ihm nach seinem Ausscheiden zwei Jahre lang keine Konkurrenz macht - wofür der Arbeitnehmer eine Entschädigung erhält. Dieses Verbot des Wettbewerbs kann auch so ausgestaltet sein, dass es erst nach einer bestimmten Zeit, etwa nach Ablauf der Probezeit, in Kraft tritt. (BAG vom 13.07.05, 10 AZR 532/04).
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