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Wie und wann kann man einen Ratenkredit kündigen?

Ratenkredite können vom Kreditnehmer jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden (frühestens aber 6 Monate nach Vollauszahlung des Kredites). Die Kündigung kann nur für den gesamten Kreditbetrag erfolgen.

Diese gesetzliche Kündigungsfrist kann von Banken und Sparkassen nicht zu Lasten des Verbrauchers eingeschränkt werden. Es gibt allerdings Banken und Sparkassen, die ihren Kunden die Kündigung bzw. Rückzahlung auch ohne besondere Kündigungsfristen anbieten (und das dann auch für Teilbeträge).

Wenn Sie einen bestehenden Kredit kündigen wollen, müssen Sie das schriftlich tun (nicht per Fax oder E-Mail). Die Kündigung sollten Sie per Einschreiben an die jeweilige Bank schicken.

Seit dem 11.06.2010 gilt: mit Inkrafttreten der neuen Verbraucherkreditrichtlinie können Ratenkredite können Ratenkredite jederzeit gekündigt werden. Banken können dann aber eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Die Höhe dieser Vorfälligkeitsentschädigung darf aber maximal einmalig 1% der ursprünglichen Darlehenssumme betragen (bei einer Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten maximal 0,5%). Einige Banken, wie bespielsweise die ING-DiBa, verzichten allerdings auf eine solche Vorfälligkeitsentschädigung..

>>Thema Ratenkredite>>

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