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Wie sicher ist Festgeld bei Banken und Sparkassen?

Festgelder bei Banken und Sparkassen sind im Rahmen der jeweiligen Einlagensicherung abgesichert.

Legt man sein Kapital als Tagesgeld bei einer deutschen Bank an, besteht -nach allgemeiner Meinung- kein Verlustrisiko. Das Tagesgeld ist bei den meisten Banken, wie das Sparguthaben auch, mindestens über die gesetzliche Einlagensicherung. Hinzukommt ggf eine weitergehende Einlagensicherung. Bei Kreditinstituten, die beispielsweise dem Bundesverband Deutscher Banken e.V. angeschlossen sind, liegt die Höchstgrenze pro Person bei mindestens 30% des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Das dürfte jedem “normalen” Anleger völlig ausreichen. Die Sparkassen und Genossenschaftsbanken bieten eine eigene Einlagensicherung nach dem “Solidarprinzip” (“Einer für alle, alle für einen”).

Bei ausländischen Banken, deren deutsche Filialen dem Bundesverband angehören, greift als erstes die nationale Einlagensicherung. Die deutschen Einlagensicherung greift dann nur für die Beträge, die über die nationale Einlagensicherung hinausgehen (unabhängig davon, ob die nationale Einlagensicherung zahlungsfähig  ist oder nicht!).

Aber: bei Banken, die “nur” der gesetzlichen Einlagensicherung (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH) angehören, sind seit 01.01.2011 bis maximal 100.000 Euro abgesichert.

In anderen europäischen Ländern gelten folgende Maximalgrenzen bei der Einlagensicherung:

  • Niederlande: bis 100.000 Euro zu 100%
  • Österreich: bis 100.000 Euro zu 100% (für natürliche Personen)
  • Luxemburg: bis 100.000 Euro zu 100%
  • Großbritannien: bis 85.000 Pfund zu 100% (ca. 100.000 Euro)
  • Frankreich: bis 100.000 Euro zu 100%

Dabei sollte man beachten, dass es in anderen Ländern keine institutseigene Haftung der Banken und Sparkassen untereinander gibt.

Gerade hinsichtlich der Einlagensicherung durch den Bundesverband der privaten Banken e.V., dem beispielsweise die Großbanken angehören, gibt es immer wieder Diskussionen darüber, wie leistungsfähig diese Einlagensicherung “im Fall der Fälle” tatsächlich ist.

Im Herbst 2008 hat Angela Merkel als Bundeskanzlerin vor laufenden Kameras verkündet, dass die Einklagen von Sparern sicher seien. Eine gesetzliche Grundlage z.B. für eine Entschädigung durch den Staat, gibt es allerdings nicht.

 

(c) Olaf Varlemann (Bankkaufmann)

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