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Thema Krankenversicherung
In diesem Kapitel finden Sie Informationen und Hinweise zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.
Themen:
Versicherungspflichtgrenzen für die gesetzliche Krankenversicherung
Die Versicherungspflichtgrenze markiert das monatliche Einkommen, bis zu dem jeder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist. Nur wer mehr verdient, hat die Wahl, in der GKV zu bleiben oder in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Seit 2003 ist die allgemeine Versicherungspflichtgrenze nicht mehr deckungsgleich mit der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung, sie ist seitdem auch nicht mehr an die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung gekoppelt.
Versicherungspflichtgrenze 2009: 44.100 Euro
Beitragsbemessungsgrenze(n) Kranken- und Pflegeversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze markiert den Wert, bis zu dem das Monatseinkommen der Beschäftigten zur Bemessung der Versicherungsbeiträge herangezogen wird. Wer also mehr als 3.675 Euro monatlich oder 44.100 Euro im Jahr verdient, zahlt für das darüber liegende Gehalt keinen Krankenkassenbeitrag mehr.
Beitragsbemessungsgrenze(n) Renten- und Arbeitslosenversicherung
Anders als in gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gibt es in der Renten- und Arbeitslosenversicherung noch immer getrennte Rechtskreise West und Ost. Auch hier gilt: Nur bis zum Grenzwert wird das monatliche Gehalt zur Berechnung des Beitrags in der Renten- und Arbeitslosenversicherung zu Grunde gelegt
- Alte Bundesländer: 64.800,-
- Neue Bundesländer: 54.600 Euro
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