18.08.2010: das Bafin hat die Noa Bank wegen drohender Überschuldung geschlossen. Damit können insbesondere auch keine Kundeneinlagen mehr ausgezahlt werden. Wer sein Geld bei der Noa Bank angelegt hat, muss jetzt warten bis der sog. Entschädigungsfall festgestellt ist.
Die Noa Bank GmbH & Co KG darf gem. einem Bericht der Süddeutschen auf Anweisung der Bafin keine weiteren Kundeneinlagen annehmen oder Kredite vergeben. Grund hierfür ist die aus Sicht des Bafin unzureichende Eigenkapitalquote der Bank.
Für die Noa Bank ist diese Auflage doppelt peinlich, denn als bekannt wurde, dass die Noa Bank keine weiteren Kundeneinlagen mehr annimmt, hatte man dies damit begründet, dass man mit der Vergabe von Krediten nicht nachkommt. Die Noa Bank bietet ihren Anlagekunden die Möglichkeit, sich auszusuchen, in welchem Bereich die Bank Kredite an kleine und mittelständische Unternehmen vergeben soll. Dabei schreibt sich die Noa Bank ein Höchstmaß an Transparenz auf die Fahnen (Zitat auf der Internetseite der Noa Bank: “Transparenz gehört selbstverständlich auch zur Preis- und Ertragspolitik aller noa bank Produkt-Angebote”).
Angeblich hatte man mit dem Bafin ausgemacht, über die Gründe für die Anweisung Stillschweigen zu bewahren. Wir fragen uns, was das Bafin dazu veranlasst hat, diesem verständlichen Wunsch der Noa Bank nachzukommen. Wenn man dann noch liest, dass der Gründer der Noa Bank laut eigenen Angaben keine Ahnung hatte, dass man für das Kreditgeschäft einen gewissen Eigenkapitalanteil haben muss, frage ich mich, wie diese Bank überhaupt von der Bafin zugelassen werden konnte.
Wir werden die Tagesgeld- und Festgeldangebote der Noa Bank auch weiterhin nicht in unsere Zinsvergleiche aufnehmen. Grund dafür ist auch die Verbindung der Noa Bank zur Noa Factoring (vormals Quorum AG), einem Factoringunternehmen mit nicht eben zweifelsfreiem Ruf.
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