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So funktioniert das Basiskonto bei Banken und Sparkassen in Deutschland

19.06.2016: Die Banken und Sparkassen in Deutschland sind seit heute verpflichtet, für jede volljährigen Verbraucher ein Girokonto einzurichten, denn heute tritt das sog. Zahlungskontengesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz wurden entsprechende Vorgaben der EU umgesetzt, die allen EU-Bürgern den Zugang zu einem Girokonto ermöglichen soll.

Das Gesetz nützt vor allem allen Menschen, die bis jetzt bei ihren Versuchen, ein Girokonto zu bekommen gescheitert sind (vor allem bei negativen Schufa-Einträgen). Die Bundesregierung geht dabei davon aus, dass dies auf ca. 600 000 Bundesbürger zutrifft. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale geht von wesentliche mehr Menschen aus, die derzeit keinen Zugang zu einem Bankkonto haben.

Technisch gesehen ist das Basiskonto ein normales Girokonto. Bargeld ein- und auszahlen, Überweisungen tätigen oder am Lastschriftverfahren teilnehmen sind also ganz normal möglich. Kunden erhalten auch ganz normal eine Bankcard (“EC-Karte”) um am Geldautomat Geld abheben zu können. Einzig beim Thema Kreditkarte zeigen sich Unterschiede zum “normalen” Konto. Eine Kreditkarte wird in der Regel nicht angebunden, wobei es aber Banken gibt, die eine Prepaid-Kreditkarte im Programm haben.

Für Außenstehende ist dabei im übrigen nicht zu erkennen, ob jemand ein “normales” Konto oder ein sog. Basiskonto besitzt.

Kann eine Bank ein Basiskonto auch wieder kündigen?

Ja, aber nicht einfach so. Es braucht schon nachhaltige Gründe, um das Konto wieder zu kündigen. Ein Grund kann sein, wenn der Kontoinhaber eine Straftat begangen hat, die sich negativ auf die Bank auswirkt, er das Konto für illegale Zwecke nutzt oder er bei der Kontoeröffnung falsche Angaben gemacht hat (beispielsweise nicht erwähnt hat, dass er bereits bei einer anderen Bank ein Konto hat) Ein weiterer Kündigungsgrund: Der Kunde hat die Kontogebühren über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten nicht gezahlt und ist dabei mindestens mit 100 Euro im Rückstand..

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